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Zugangseröffnung

Eröffnung des Zugangs

Die Gemeinde Mertingen bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.

Elektronische Kommunikation

Für die elektronische Kommunikation per E-Mail ist gemeinde@mertingen.de als zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen oder Personen. Auch an diese Adressen können Sie E-Mails versenden.

Zulässige Anhänge

Bitte beachten Sie, dass alle Anhänge zentral durch einen Virenscanner geprüft werden und gewisse Anhangsformate automatisch gelöscht werden. Sicher akzeptiert werden folgende Formate:

  • Adobe Acrobat (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Bilddateien (.jpg)
  • Auto-CAD (.dxf/.dwg)

Verschlüsselungen

Gerne können Sie uns eine S/MIME verschlüsselte E-Mail an senden. Unser dafür benötigtes öffentliches Zertifikat finden Sie hier zum Download. Die Kommunikation mittels verschlüsselter E-Mail funktioniert ausschließlich über die zentrale Aderesse gemeinde@mertingen.de.

Per De-Mail erreichen Sie uns unter gemeinde@de-mail.mertingen.de.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Gemeinde Mertingen und gelten nicht für Verweise auf Angebote Dritter, wie z.B. anderer Behörden. Sofern eine eMail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.