Am 26.02.2024 fand eine Informationsveranstaltung über die geplanten Windenergieanlagen in Mertingen statt. Der Vortrag ist auf der PDF - Datei ersichtlich.

Zur Änderung des Regionalplans zur Nutzung von Windenergie

Sachstand Dezember 2024: 

In der amtlichen Bekanntmachung der Regierung von Schwaben vom Dezember 2024 enthält der Regionalplan keine Windvorrangfläche für Mertingen. Die vorgelegten Unterlagen beinhalten im Wesentlichen zwei Hauptargumente, weswegen die Flächen aus der Suchraumkarte keine Berücksichtigung mehr finden.


Argument 1: Die Windvorrangfläche im Mertinger Wald liegt fast vollständig im Landschaftsschutzgebiet Augsburg Westliche Wälder
Argument 2: Die Windvorrangfläche überlagert teilweise ein Dichtezentrum des Weißstorchs 


Daraufhin fand am Donnerstag, 30.01.2025, ein Gespräch zwischen Vertretern des regionalen Planungsverbandes Augsburg und der Verwaltung statt.
Seitens des Planungsverbandes waren der Regionsbeauftragte Herr Carle mit seiner Mitarbeiterin Frau Schwab, sowie Herr Möller von der oberen Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben anwesend. Dabei wurde festgestellt, dass das Dichtezentrum Weißstorch (Ortsbereich Mertingen) zwar Teilbereiche des möglichen Windvorranggebietes berührt, diese Berührungsfläche im nordöstlichen Bereich des Waldes jedoch sehr klein ist.
Dass der Mertinger Wald im Landschaftsschutzgebiet Augsburg Westliche Wälder liegt, wäre nur dann problematisch, wenn mehr als 10 % der Gebietsflächen als Windvorrangflächen ausgewiesen werden würden. Nach Auskunft von Herrn Möller ist dies jedoch im Gebiet Augsburg Westliche Wälder nicht der Fall bzw. nicht zu erwarten. Die beiden Argumente sind somit voraussichtlich nicht als Wertungskriterium geeignet, die komplette Streichung der Windvorrangfläche in Mertingen zu argumentieren.


Der abgestimmte Vorschlag aller Anwesenden (Gemeinde Mertingen, Planungsverband Augsburg sowie des Vertreters der oberen Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben) ist daher, eine Neubewertung der vorgetragenen Sachverhalte im Rahmen der Anhörung, die bis zum 07.04.2025 möglich ist, zu beantragen. Das Ziel ist, eine Teilfläche des Mertinger Waldes als Windvorranggebiet auszuweisen, welches den Anforderungen des Dichtezentrums Weißstorch genügt.

 
Des Weiteren wurde im genannten Gespräch durch Herrn Möller von der oberen Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben Stellung zu den Überlegungen hinsichtlich alternativer Standortsuche im Gemeindegebiet Mertingen bezogen. Demnach bestehen aus naturschutzfachlicher Sicht keine Möglichkeiten der Standortname im Bereich nördlich des Waldes sowie östlich der Bundesstraße B2 aufgrund bestehender Abstandsregelungen zur Wohnbebauung und zu Vogelschutzgebieten.
Voraussichtlich wird vor den Sommerferien das Ergebnis in Form eines zweiten Entwurfes vorliegen.